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Holzwerkstatt & Meisterbetrieb

 


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Was macht der Restaurator im Tischlerhandwerk...?! + + +

 


Restaurierungen

 

Blitz-Links

Was macht der Restaurator im Tischlerhandwerk?

Restaurieren heißt NICHT Neu machen

Leistungsumfang der Restaurierung

Erstellung eines Konservierungs- und Restaurierungskonzeptes

Restaurierung

!!! Empfehlung zur Ausschreibung und Vergabe von Arbeiten an Kulturdenkmalen !!!


Charta von Venedig (1964)


Zeugnis Restaurator im Handwerk § 42, Abs.1, HWO

 


 

 


 

 

Was macht der Restaurator im Tischlerhandwerk?

Als Restauratorin im Tischlerhandwerk habe ich bereits die höchste im Handwerk
zu vergebene Qualifikation -den Meistertitel- erreicht und beherrsche die neuen
Handwerkstechniken ebenso wie die traditionellen in Theorie und Praxis.

Da in der heutigen Zeit jedoch in erster Linie Rohstoff sparende Werkstoffe und moderne
Maschinen zum Einsatz kommen, bleiben die traditionellen Handwerkstechniken immer
mehr auf der Strecke.

Die Ausbildung zum Restaurator im Tischlerhandwerk gibt mir die Möglichkeit mein fachliches Wissen und meine praktischen Fähigkeiten auf dem traditionellen Gebiet der Handwerkskunst
zu ergänzen, auszuweiten und zu vertiefen.

Meine Arbeit besteht hauptsächlich darin alte Möbel, Fenster, Türen bzw. Tore, aber auch
Treppen und z.B. Wandverkleidungen fachgerecht instant zu setzen. Von Bedeutung ist es hier,
den Objekten durch behutsame Eingriffe und Reparaturen ihre angemessene Wirkung wieder zu geben und sie wieder erfahrbar zu machen.
Als Restauratorin bekomme ich Einblicke in die Geschichte eines Objekts, die dem Laien
verborgen bleiben. Ich bin in der Lage, anhand von Konstruktion, Material, Dekor und Form die Kunststilepoche zu bestimmen, in der das Objekt seine Fertigungswerkstatt verlies um seinen langen Weg in die heutige Zeit anzutreten.

Da damals garantiert kein Tischler damit gerechnet hat, dass eventuell "sein" Möbel heute
nach mehr als teilweise über 300 Jahren noch existiert und er einen für uns wichtigen Zeitzeugen schuf, ist dem Objekt in jedem Fall mit größt möglichem Respekt entgegenzutreten.

Um ein Objekt fachgerecht instand setzen zu können, muss man sich mit seiner Arbeit und
dem zu behandelnden Kulturgut emotional verbinden und sich stets über die in seinen Händen liegende Verantwortung im Klaren sein.

Das Objekt sollte sich nach einer Restaurierung nach wie vor im Originalzustand befinden
und nicht durch übermäßiges Schleifen oder etwa andere Eingriffe verändert oder etwa mit
Möbellack versiegelt werden.

 

 

Restaurieren heißt NICHT Neu machen.
Da es in der Regel keine " Standardlösungen" gibt müssen individuelle
handwerkliche Lösungen für jede Maßnahme erarbeitet werden.

Alle vorgenommenen Eingriffe und Reparaturen sollten
"reversibel", d.h. rückführbar und eindeutig erkennbar sein.

Im Vordergrund der Arbeit steht immer, so viel Originalsubstanz wie möglich zu
erhalten und je nach Bedarf und Möglichkeit, d.h. je nach objektspezifischem Einzelfall,
durch verschiedene Methoden den weiteren Substanzverlust zu verhindern.
Möglichkeiten sind zum Beispiel, das "Renovieren", was bedeutet, dass vorhandene
Teile eines Denkmals umfassend instand zu setzen sind oder das "Konservieren", was bedeutet,
dass das vorhandene Kulturgut gesichert und ein weiterer Substanzverlust verhindert wird,
um nur zwei Möglichkeiten zu nennen. Grundlage für die Entscheidung, welche Methode
zum Einsatz kommt, ist immer die vorliegende Substanz.

Zwei wichtige Kriterien sind hierbei:

1. Ist die Substanz erhaltungswürdig? > Vermittelt sie eine geistige Botschaft?

2. Ist die Substanz erhaltungsfähig? > Wie weit ist der Zerfall fortgeschritten?

Auch der Kundenwunsch ist nicht zu vernachlässigen, das heißt, welche Aufgaben
und welchen Nutzen soll das Objekt in Zukunft erfüllen?

Diese Faktoren bedeuten für den Restaurator, dass er in drei verschiedene Richtungen
denken und dann eine individuelle Lösung finden muss, die im Idealfall alle zufrieden stellt,
was jedoch selten der Fall ist.

In drei Richtungen denken heißt in diesem Falle, alle Bedürfnisse zu berücksichtigen:

1. Was will der Nutzer ? > Planer

2. Welche Technologien sind einsetzbar, welche Schäden
sind vorhanden ? > Fachexperte (Tischlermeister)

3. Welche Geschichtsspuren sind vorhanden ? > Denkmalpfleger

Erst wenn alle diese Aspekte berücksichtigt wurden, kann ein geeignetes
Konzept für eine Restaurierung, Sanierung oder Nutzung erarbeitet werden.

Ziel ist es jedoch immer, das Kunstwerk und das geschichtliche Zeitzeugnis
zu bewahren und für unsere nachfolgenden Generationen zu erhalten, wodurch
es oft zu Konflikten zwischen Planer und Denkmalpfleger kommt.

Es gehört ebenfalls zu meinen Aufgaben die vorgenommene
Arbeit an einem Objekt dokumentarisch festzuhalten.

Die Dokumentation dient dazu die "Restaurierung" nachvollziehbar festzuhalten,
um den Erfolg durchgeführter Maßnahmen kontrollieren zu können und die Geschichte
des Kulturgutes chronologisch weiterzuschreiben. Die Dokumentation muss demnach
bei dem Objekt verbleiben und öffentlich zugänglich sein.

 

 

Leistungsumfang der Restaurierung

  • Untersuchung des Objekts
  • Beratung
  • Schadensanalyse
  • Analyse der vorhandenen Geschichtsspuren
  • Erstellung eines Konservierungs- und Restaurierungskonzepts
  • Dokumentation
  • Erstellung von Pflegemaßnahmen
  • Wartung und Pflege der restaurierten Objekte


Untersuchung des Objektes

Um eine genaue Aussage über den Zustand, die vorliegenden Schäden und ihre Ursachen, sowie über die verwendeten Materialien und das Alter des Objektes und seiner Echtheit geben zu können muss das Objekt genauer in Augenschein genommen werden.
Durch eine detailierte Untersuchung erhält man Aufschluss über Technologie des Objektes

  • Verwendete Materialien
  • Konstruktion
  • Überarbeitungen/ Reparaturen
  • Verwendete Leime
  • Stilreinheit
  • Lackpatina
  • Holzpatina
  • Datierung am Objekt
  • Schäden

Schadensanalyse

Die Schadensanalyse schließt direkt an die Untersuchung an und ist wichtig zur Erkennung der vorhandenen Schäden und deren Ausmaßen um sie bei der Erstellung des Konservierungs- und Restaurierungskonzeptes entsprechend berücksichtigen zu können.

Vorhandene Schäden können sein:

  • Fehlende Holzteile
  • Abgerissene und lose Furniere
  • Kürschner ( nicht (mehr) geleimte Stellen zwischen Trägermaterial und Furnier)
  • Offene Fugen und Risse im Holz durch Holzschwund
  • Alte, nicht fachgerecht ausgeführte Reparaturen
  • Pilz- und Insektenbefall


Analyse der vorhandenen Geschichtsspuren

 

 

Erstellung eines Konservierungs- und Restaurierungskonzeptes

Anhand des Untersuchungskonzeptes, der Schadensanalyse und der Analyse der vorhandenen Geschichtsspuren wird ein Konzept zur Konservierung und Restaurierung des vorliegenden Objektes individuell erarbeitet.

Hierbei wird immer versucht, so viel Substanz wie möglich zu erhalten, der Substanzerhalt steht immer an erster Stelle.

Die Devise lautet: "So viel wie nötig und so wenig wie möglich " von der vorhandenen Substanz zu entfernen.

Restaurieren heißt nicht Neu machen !!!!!!!

Sowohl die Maßnahmen der Konservierung als auch die der Restaurierung müssen Reversibel, d.h. Rückführbar sein. Dies bedeutet für das Objekt, das alle Durchgeführten Maßnahmen wieder rückgängig (entfernbar) gemacht werden können ohne es zu beschädigen.

Da natürlich aber auch der Kundenwunsch in Betracht gezogen werden muss, ist es wünschenswert ein Konzept zu erarbeiten, was sowohl den Kunden, als auch den zuständigen Restaurator zufrieden stellt.

Um dies gewährleisten zu können ist vor der Erstellung des Konzeptes genau zu klären, welchen Ansprüchen das Möbel nach der Restaurierung gerecht werden soll/muss und das erstellte Restaurierungskonzept ausgiebig mit dem Kunden zu besprechen werden.

Konservierung

Die Konservierungsmaßnahmen dienen dem reinen Erhalt der vorhandenen Substanz. Da alle Objekte einem natürlichen Verfall unterliegen, kann dieser durch erhaltende Maßnahme nicht völlig gestoppt, aber doch deutlich verlangsamt werden.

Die Konservierung lässt sich hierbei in Zwei Bereiche glieder

  • Die aktive Konservierung

Beschränkt sich auf Maßnahmen, die am Objekt selbst durchgeführt werden

Und

  • Die passive Konservierung

Konzentriert sich auf das Umfeld, um die äußeren Einwirkungen auf das Objekt positiv zu beeinflussen.


Die Konservierung ist Grundlage von jeder Restaurierung, denn ohne die nötigen erhaltenden Maßnahmen kann eine Restaurierung auf lange Sicht gesehen keinen zufriedenstellenden Bestand haben

 

 


Restaurierung

Die Restaurierung setzt die Konservierung voraus, bzw. schließt diese unabdingbar mit ein
und baut auf ihr auf.

Die Restaurierung hat zum Ziel, durch behutsame Eingriffe und Reparaturen das Objekt wieder erfahrbar zu machen und den optischen gesamt Eindruck zu verbessern.

Bei einer Restaurierung sind auch die Funktion sowie die Funktionstüchtigkeit und die Geschichte des Möbels zu berücksichtigen.

In früherer Zeit am Objekt durchgeführte Veränderungen und Reparaturen können und sollen nicht ohne weiteres zurück geführt werden, da sie heute als am Objekt gewachsene Zustände gewertet werden können und somit einen historischen Wert darstellen.

Zu den konservatorischen- und restauratorischen Maßnahmen zählen zu Beispiel:

  • Schutzmaßnahmen für die Substanz

    Schädlingsbekämpfung ( Insekten und Pilze)

  • Festigung

    - Furniere
    - Konstruktion
    - Einlegearbeiten

  • Ergänzungen von Fehlstellen

- Lacken
- Schnitzereien
- Massivholz und Furnieren
- Einlegearbeiten

  • Rekonstruktionen

- Intarsien und Marketerien
- Massivholz
- Oberflächenveredelung

  • Metallarbeiten

- Einpassung von Schlüsseln
- Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit von Schlössern
- Entfernung von Korrosionen
- Korrosionsschutz
- Überarbeitung / Ergänzung und gängig machen von Bändern und Beschlägen

  • Oberflächenveredelung

- Reinigung
- Regenerierung
- Retuschen
- Schellackpolituren
- Wachspolituren
- Moderne Oberflächenveredelungen

  • Wiederherstellung

-Von Funktionalität und Presentierbarkeit des Objektes


Dokumentation
Die Dokumentation ist ein Beleg für den Zustand des Objektes, das erarbeitete Konzept und die Ausgeführten Arbeiten.
Sie beinhaltet neben einem schriftlichen Teil auch Fotographien, Zeichnungen und Kartierungen.

Dokumentationsaufbau

  • Identifikation des Objektes
  • Beschreibung des Objektes
  • Technologische Untersuchungen
  • Untersuchung des Zustandes und Beschreibung der Schäden
  • Durchgeführte Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen
  • Bildliche Dokumentation

Erstellung von Pflegemaßnahmen

Jedes Objekt sollte eine angemessene Pflege und Wartung erhalten.
Gerne bin ich bereit sie über Durchzuführende oder zu Vermeidende Pflege für Ihr Möbel zu beraten.

Wartung und Pflege der restaurierten Objekte

Außerdem bin ich bereit, im Rahmen eines Wartungs- und Pflegevertrages, in einer mit Ihnen abgesprochenen, festen Regelmäßigkeit die Pflege und Wartung für Ihr Objekt zu übernehmen.

 

 

 

Download-Service

Empfehlung zur Ausschreibung und Vergabe von Arbeiten an Kulturdenkmalen
vom Bundesverband „Restaurator im Handwerk e.V."

Empfehlung zur Ausschreibung von Arbeiten an Kulturdenkmalen
im PDF-Format, bitte hier klicken !

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(85KB)

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Charta von Venedig (1964)


Das 1964 verabschiedete Dokument bildet die einzig verbindliche Grundlage für den
Umgang mit historischer Bausubstanz auf internationaler Ebene und ist auch in der
Einzelaussage noch aktuell.

Der Wortlaut ist im folgenden wiedergegeben

INTERNATIONALE CHARTA ÜBER DIE ERHALTUNG UND RESTAURIERUNG
VON KUNSTDENKMÄLERN UND DENKMALGEBIETEN


Der II. Internationale Kongreß der Architekten und Techniker der Denkmalpflege,
welcher vom 25. bis zum 31. Mai 1964 in Venedig tagte, hat folgendem Wortlaut
zugestimmt:

Definitionen

Art. 1. Der Denkmalbegriff umfaßt sowohl die vereinzelte baukünstlerische Schöpfung
(Einzeldenkmal) als auch das städtische oder ländliche Denkmalgebiet, das von einer
ihm eigentümlichen Zivilisation Zeugnis ablegt, eine bezeichnende Entwicklung
erkennen läßt oder mit einem historischen Ereignis in Zusammenhang steht. Er bezieht
sich nicht nur auf große künstlerische Schöpfungen, sondern auch auf bescheidene
Werke, die im Laufe der Zeit eine kulturelle Bedeutung bekommen haben.

Art. 2. Die Erhaltung und Restaurierung von Denkmälern bildet den Gegenstand eines
Faches, welches sich aller naturwissenschaftlichen und technischen Mittel und
Methoden bedient, die einen Beitrag zur Erforschung und Erhaltung der überkommenen
Denkmäler leisten können.

Art. 3. Erhaltung und Restaurierung zielen genauso auf die Bewahrung des
Kunstwertes wie auf die des geschichtlichen Zeugnisses hin.

Erhaltung

Art. 4. Die Erhaltung von Denkmälern bedingt zunächst eine andauernde Pflege.

Art. 5. Die Erhaltung von Denkmälern wird immer durch Widmung einer der
Gesellschaft nützlichen Form begünstigt. Eine derartige Widmung ist daher
wünschenswert, aber sie kann nicht zur Veränderung der Disposition oder der
Dekoration von Bauwerken führen. Innerhalb dieser Grenzen müssen Adaptierungen
geplant und bewilligt werden, die durch die Weiterentwicklung von Nutzung und
Gebrauch nötig werden.

Art. 6. Die Erhaltung eines Denkmals hat die seiner Umgebung und die des Maßstabs
mitzuumfassen. Wenn die traditionelle Umgebung vorhanden ist, muß sie erhalten
werden, und jede neue Baumaßnahme, jeder Abbruch, jede Umgestaltung, die dazu
führen kann, die Maßverhältnisse oder etwa das Zusammenwirken der Farben zu
stören, wird zu verbieten sein.

Art. 7. Das Denkmal ist mit seiner Geschichte, deren Zeuge es darstellt, sowie mit der
Umgebung, in der es sich befindet, untrennbar verbunden. Dementsprechend ist eine
Verschiebung des ganzen Objektes oder eines Teiles desselben nur zu dulden, wenn
die Erhaltung des Denkmals dies unbedingt erfordert oder bedeutende nationale sowie
internationale Interessen dies rechtfertigen.

Art. 8. Werke der Bildhauerei, der Malerei und des Kunstgewerbes, die einen festen
Bestandteil eines Baudenkmals bilden, können von ihm nur getrennt werden, wenn
diese Maßnahme die einzige Möglichkeit darstellt, um ihre Erhaltung zu gewährleisten.
Restaurierung

Art. 9. Der Restaurierung kommt immer der Charakter einer ausnahmsweisen
Maßnahme zu. Ihr Ziel ist es, die ästhetischen und historischen Werte zu erhalten und
aufzudecken. Sie gründet sich auf die Respektierung des alten Originalbestands und
auf authentische Urkunden. Sie findet dort ihre Grenze, wo die Hypothese beginnt: Dort,
wo es sich um hypothetische Rekonstruktionen handelt, wird jedes Ergänzungswerk,
das aus ästhetischen oder technischen Gründen unumgänglich notwendig wurde, zu
den architektonischen Kompositionen zu zählen sein und den Charakter unserer Zeit
aufzuweisen haben. Vor Inangriffnahme und während der Restaurierung werden stets
kunstwissenschaftliche und historische Untersuchungen anzustellen sein.

Art. 10. Wenn sich die traditionellen technischen Verfahren als unzutreffend
herausstellen, kann die Restaurierung eines Denkmals sichergestellt werden, indem
alle modernen Konservierungsverfahren und alle modernen technischen Maßnahmen
eingesetzt werden, deren Wirksamkeit durch naturwissenschaftliche Erkenntnisse
bewiesen und durch praktische Erfahrung garantiert ist.

Art. 11. Der Anteil jeder Zeit am Entstehen eines Baudenkmals muß respektiert werden.
Die Stilreinheit ist keinesfalls eines der im Zuge der Restaurierung anzustrebenden
Ziele. Wenn ein Bauwerk verschiedene übereinanderliegende Zustände aufweist, ist
eine Aufdeckung verdeckter Zustände nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn die zu
entfernenden Elemente nur von geringer Bedeutung sind, wenn die aufzudeckenden
Bestände ein Zeugnis von hervorragendem historischem, wissenschaftlichem oder
ästhetischem Wert darstellen und wenn ihr Erhaltungszustan als ausreichend
angesehen werden kann. Das Urteil über den Wert der in Frage stehenden Elemente
und die Entscheidung über die zu entfernenden Teile können nicht allein vom Verfasser
des Projektes stammen.

Art. 12. Die Elemente, welche dazu bestimmt sind, fehlende Teile zu ersetzen, müssen
sich dem Ganzen harmonisch eingliedern, aber dennoch vom Originalbestand
unterscheidbar sein, damit die Restaurierung den Wert des Denkmals als Kunst- und
Geschichtsdokument nicht verfälscht.

Art. 13. Hinzufügungen können nur geduldet werden, soweit sie alle interessanten
Bauteile des Denkmals, seinen traditionellen Rahmen, die Harmonie seiner
Komposition und seine Beziehungen zur Umgebung respektieren.
Denkmalgebiete

Art. 14. Die Denkmalgebiete müssen Gegenstand besonderer Pflege sein, damit ihre
Integrität, ihre funktionelle Erneuerung, ihre Anpassung und Wiederbelebung gesichert
werden können. Die Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten sind so durchzuführen,
daß sie eine sinngemäße Anwendung der Grundsätze der vorstehenden Artikel
darstellen.
Grabungen

Art. 15. Ausgrabungen müssen nach wissenschaftlichen Richtlinien und nach der 1956
von der UNESCO angenommenen "Empfehlung" ausgeführt werden, welche die
internationalen Grundsätze bei archäologischen Grabungen festlegt.
Die Erschließung der Ruinen sowie die Erhaltungs- und dauernden Pflegemaßnahmen
von Architekturteilen und aufgedeckten Objekten sind zu gewährleisten. Darüber hinaus
werden alle Initiativen ergriffen werden, um ein leichteres Verständnis der aufgedeckten
Denkmäler zu ermöglichen, ohne daß deshalb ihrer Bedeutung jemals Abbruch getan wird.

Jede Rekonstruktionsarbeit soll jedoch von vornherein ausgeschlossen sein. Nur die
Anastylose kann ins Auge gefaßt werden, das heißt eine neuerliche Zusammenfügung
von aus dem Zusammenhang gelösten Bestandteilen. Teile, die zur Integration solcher
Elemente nötig sind - sie sind auf das Minimum zu beschränken, welches die Erhalung
des Denkmales und die Kontinuität seiner Formen gewährleistet -, werden immer als
solche erkennbar zu gestalten sein.
Dokumentation und Veröffentlichung

Art. 16. Die Erhaltungs-, Restaurierungs- und Grabungsarbeiten werden stets mit der
Erstellung einer exakten Dokumentation Hand in Hand zu gehen haben. Diese
Dokumentation wird Berichte über Untersuchungen, Beurteilungen und Illustrationen in
Form von Zeichnungen und Lichtbildern umfassen. Alle Abschnitte der Arbeit für die
Freilegung, die Bestandssicherung, die Zusammenfügung und Integration sowie alle im
Zuge der Arbeiten festgestellten technischen und formalen Einzelheiten werden zu
verzeichnen sein. Diese Dokumentation wird in Archiven einer öffentlichen Organisation
hinterlegt und den Forschern zur Vefügung gestellt werden. Eine Veröffentlichung
dieses Materials wird empfohlen.

 

 

 

 

 

 


 

 

 

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Es war einmal ein Meenzer Mädche, das wurde in Mainz- Finthen geboren.

Es wuchs in Mainz- Ebersheim auf und ging in Mainz- Bretzenheim auf die Integrierte Gesamtschule.

Nach dem Fachabitur machte sie eine Tischler- oder Schreinerlehre bei ihrem Vater Rainer Wadewitz in Mainz, Frauenlobstr. 52. hier wurden viele Auftragsarbeiten und Neuanfertigungen in den verschiedensten Materialien hergestellt.

Materialien waren z.B. Eiche-, Ahorn-, Esche-, Wenige-, Nussbaum-, Kirsche- Massivmöbel, aber auch MDF, Spanplatten, Dreischichtplatten, Tischlerplatten und Küchenarbeitsplatten.

Die Neuanfertigungen waren Küchen mit Schubläden, Schubkästen und Türen, Regale, Kommoden, Schränke mit Schiebetüren und normalen Türen, Tische und Bänke, Ladenausbau, Innenausbau von Praxen, Restaurants und dem Mainzer Staatstheater für das Garderoben angefertigt wurden.

Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung machte Frau Linda Wadewitz eine berufliche Weiterbildung in Abendschule bei der HWK- Mainz (Handwerkskammer Rheinhessen) zum Tischler-, Schreinermeister. Hier schloss sie Bekanntschaft mit dem Schreinermeistern Marcel Göbel aus Ingelheim, Michael Rippe aus Gonsenheim und Renen Stolzki aus Stockstatt, Michael Fiedler aus Wiesbaden- Biebrich und Christian Frorath aus Wiesbaden der Mitglied im Prüfungsausschuss der Gesellenprüfung für Tischler ist. Vorsitzender ist der Herr Hohenberg.

Der Prüfungsausschuss der Meisterprüfung bestand aus Frau Ingrid Scharff aus Budenheim und anderen.
Nach erfolgreichem Abschluss mit Auszeichnung und angefertigtem Meisterstück in Ahorn- Massiv mit Fischledereinsatz in der Front, Schieferplatten, Glas und eigenst hergestellten Griffen aus Australischem Holz eröffnete sie Januar 2008 ihren eigenen Betrieb, die "Phönix- Factory"

Das Unternehmen liegt mitten im Herzen von Rheinhessen in Selzen, dessen Nachbarorte Nierstein, Köngernheim, Hahnheim, Mommenheim, Nieder-Olm, Zornheim, Ebersheim Lörzweiler, Gau- Bischofsheim, Oppenheim, Guntersblum, Wörrstadt und Bodenheim sind. Benachbarte Städte sind Mainz, Wiesbaden, Darmstadt, Frankfurt a. Main, Alzey, Kirchheimbolanden und Bingen.

In dem Atelier- Hof in dem die Werkstatt Fönix- Factorie befindet, sind ebenfalls eine Papiterie geführt von Frau Nicole Kersting- Schmuck und das Geschäft Bauernmöbel- und Antiquitäten Lauenroth von Herrn Wolf- Dieter Lauenroth.
Hier finden sich Süßigkeiten, Hefte, Bücher, Rahmen und Rahmungen, Buchbindungen, antike Möbel Restauriert und unrestauriert, wobei hier die Restauration und die Restaurierung von Möbeln und antikem Mobiliar im Vordergrund stehen. Eine Ausstellung und ein Verkaufsraum sind ebenfalls vorhanden.

Auch einen Neue- Geschäftsidee der Rheinhessen- Shop mit Internetauftritt,
Später macht sie dann noch eine Weiterbildung zum "Restaurator im Handwerk" auf Schloss Raesfeld in Raesfeld bei Botropp. Hier weitete sie ihre fachlichen Fähigkeiten aus und hatte die Möglichkeit diese noch zu vertiefen. Es wurde mit Intarsien, Maketerien, Schellackpolitur, Mattierungen, Pigmenten und Retuschen gearbeitet. Das Drechseln und Polieren mit dem Ballen von Hand machte sehr viel Spaß. Auch wurde mit dem Hobel, dem Stechbeitel, der Schmiege und anderen Schreinerwerkzeugen gearbeitet.

Auch das Restaurieren von Türen und Toren, Fenstern, Treppen und furnierten Möbeln mit diversen Techniken und Materialien wie Heißleim und die Peter- Koffsche Methode waren sehr informativ und interessant gestaltet.

Einige Dozenten waren Frau Doris Arndt, Herr Ekhardt zur Heide, Herr Willi Schmidt, Herr Berg. Studiengangteilnehmer waren unter anderem Anna Storcksberger, Xenia Fay, Werner Koch aus Hamburg und Lahle Joshani.

Übernachtet wurde an den Lehrgängen auf dem Reiterhof Erler- Heide bei Familie Gröninger in der nähe von Raesfeld- Erle.
Ziel war die Erlernung von verschiedenen historischen Techniken und Arbeitsmitteln, Analysen und Farbschnitte.

Oberflächenbehandlungen und Veredelung mit Harzen, Firnissen und Wachse (Bienenwachs, Canaubawachs).
Der Aufbau und das erstellen von Dokumentationen stand ebenfalls im Vordergrund und war fester Bestandteil der Prüfung.
Auch diese Weiterbildung wurde gemeistert und erfolgreich absolviert. Nun steht der Annahme von öffentlichen Aufträgen in der Denkmalpflege nichts mehr im Wege. Auch Denkmalpflege wird betrieben und Wartungsaufträge ausgeführt.

Aber natürlich sind individuelle Anfertigungen, Design, Entwürfe in 3D, Montagen aller Art und der Möbelbau ebenfalls Bestandteil des Auftragsspektrums.

Holz, Möbel, Design, Beschläge, Griffe, Ablaugservice, Kostenvoranschlag, Beratung, alles aus einer Hand....
Durch Verbindung zur Firma Holzbau Vollmer und Leber Bedachungen in Mainz- Ebersheim sind auch Aufträge andrer Arten zu Meistern.

In der Freizeit gab es mal die Bateria Infernal- Sambagruppe geführt von meinem Onkel Eikmar Wadewitz der seine Firma Marathon in Ober- Olm hat. Mein Cousin Mark Wadewitz arbeitet beim SWR und ist für Licht und Ton sowie Bühne zuständig.